Denkmalschutz

Appell zur Zukunft denkmalgeschützter Kirchen in Deutschland

Im Auftrag des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK) haben sich staatliche, kommunale und kirchliche Fachleute im März 2025 in Köln auf Empfehlungen für den Umgang mit denkmalgeschützten Kirchen verständigt. Sie richten sich an alle Betroffenen und Interessierte, insbesondere an politisch Verantwortliche in Bund, Ländern und Kommunen, an Entscheidungstragende in den Denkmalämtern und -behörden der Länder und Kommunen, in den (Erz-)Diözesen, Landeskirchen sowie an Planende.

Dies ist ein Appell an die genannten Akteure, insbesondere bei Zielkonflikten um Nutzungsveränderungen und -erweiterungen in denkmalgeschützten Kirchengebäuden konstruktiv gemeinsame Lösungen zu finden. Bei seiner Jahrestagung am 3. November 2025 in Berlin hat das Deutsche  Nationalkomitee für Denkmalschutz diesen Appell verabschiedet.